Privat oder gewerblich?

Das ist wichtig für die Marktteilnahme

  • In der Regel braucht ihr als Händler eine Reisegewerbekarte, müsst eine beantragt haben, Urproduzenten sein oder ein stehendes Gewerbe nachweisen.
  • Nur am „Flohmarkt im Mauerpark“ könnt Ihr auch als private Anbieter teilnehmen.